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Mietinformationen
1. Mietzeiten und Tagespreise
Unsere angegebenen Mietpreise verstehen sich grundsätzlich als Tagespreise.
Saison: 01. April bis 31. August
Reguläre Mietzeit: maximal von 09:00 bis 20:00 Uhr
Nebensaison: 01. September bis 31. März
Reguläre Mietzeit: maximal von 10:00 bis 18:00 Uhr
Bei Outdoor-Veranstaltungen in der Nebensaison ist der Betrieb nur bei geeigneten Witterungsverhältnissen möglich. Voraussetzung sind insbesondere Temperaturen von mindestens +5 °C sowie Schnee- und Eisfreiheit.
Abweichende Veranstaltungs- und Mietzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
2. Full-Service-Paket
Unser Full-Service-Paket beinhaltet:
-Anlieferung innerhalb Bremens und des Landkreises Osterholz
-fachgerechten Aufbau
-fachgerechten Abbau
-Abholung
-Reinigung normaler Verschmutzug
-Trocknung durch unerwarteten Regen
Lieferungen außerhalb dieses Gebietes sind gegen Aufpreis möglich.
Bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Geräte bzw. Attraktionen wird das Full-Service-Paket ab der zweiten Position mit jeweils 59,00 € berechnet, sofern im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Aufsicht und Betreuung
Die erforderliche Aufsicht der gemieteten Attraktionen wird grundsätzlich vom Mieter gestellt.
Auf Wunsch kann Betreuungspersonal durch uns gegen Aufpreis hinzugebucht werden. Die Verfügbarkeit ist vorab anzufragen.
4. Stromversorgung und Aufstellfläche
Der Mieter stellt die für die gebuchten Attraktionen erforderliche Stromversorgung zur Verfügung. Sofern nicht anders vereinbart, wird ein 230-V-Stromanschluss in maximal 3 Metern Entfernung zum Aufstellort benötigt.
Erforderliche Kabeltrommeln, Verlängerungskabel oder sonstige Stromleitungen sind vom Mieter bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für den Aufbau wird eine geeignete, ebene und saubere Fläche benötigt. Der Aufstellbereich muss insbesondere frei von Scherben, spitzen Gegenständen, Splitt und sonstigen Gefahrenquellen sein.
5. Wetter und Sicherheit
Die Sicherheit unserer Gäste und insbesondere der Kinder hat für uns höchste Priorität.
Bei Wind bzw. Windböen ab Windstärke 5, Regen, Gewitter oder sonstigen sicherheitsrelevanten Witterungsverhältnissen darf eine Hüpfburg nicht betrieben werden.
Bei entsprechender Wettervorhersage, insbesondere bei Wind ab Windstärke 5 oder einer für den Veranstaltungszeitraum vorhergesagten Niederschlagswahrscheinlichkeit von 50 % oder mehr, behalten wir uns vor, eine Buchung aus Sicherheitsgründen kurzfristig abzusagen. Als Grundlage kann insbesondere die Wettervorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herangezogen werden.
Wichtiger Hinweis zur Nässe
Hüpfburgen dürfen nicht mutwillig mit Wasser in Kontakt gebracht oder nass gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Wasserschläuchen, Wasserpistolen, Wasserbomben, Sprinklern oder vergleichbaren Gegenständen.
Bei einer mutwilligen Durchnässung der Hüpfburg berechnen wir für die erforderliche Trocknung und Reinigung eine Pauschale in Höhe von 200,00 € netto, soweit der dadurch entstandene Aufwand mindestens dieser Höhe entspricht. Weitergehende Schäden können zusätzlich berechnet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung unserer Freizeitgeräte, Hüpfburgen, Karussells und sonstigen Attraktionen sowie für damit verbundene Dienstleistungen.
Mit Abschluss der Buchung erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen.
Mit Annahme des Angebots bzw. Erteilung des Auftrags und unserer entsprechenden Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande.
Der vereinbarte Mietpreis und Mietzeitraum ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
3. Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung ohne Angabe von Gründen ist bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei wetterbedingten Stornierungen aufgrund von beispielsweise Regen, Gewitter oder Sturm ist eine kostenfreie Stornierung bis 08:00 Uhr am Veranstaltungstag bzw. bis zur Selbstabholung möglich.
Abweichende, individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
4. Wetterbedingte Absage durch den Vermieter
Bei Wetterbedingungen, die einen sicheren Betrieb der gebuchten Attraktion nicht gewährleisten, sind wir berechtigt, die Durchführung aus Sicherheitsgründen abzusagen.
Dies gilt insbesondere bei:
Wind bzw. Windböen ab Windstärke 5,
Regen oder Gewitter,
offiziellen Unwetterwarnungen,
sonstigen Witterungsverhältnissen, die einen sicheren Auf- oder Abbau bzw. Betrieb verhindern.
Zur Beurteilung können insbesondere die Wetterdaten und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) herangezogen werden.
Bei Regen ist die Nutzung von Hüpfburgen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
5. Pflichten des Mieters am Veranstaltungsort
Der Mieter ist verpflichtet, die für die gebuchte Attraktion erforderliche Stromversorgung von grundsätzlich 230 V in maximal 3 Metern Entfernung zum Aufstellort bereitzustellen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Aufstellort muss eben, sauber und frei von Scherben, Splitt, spitzen Gegenständen und sonstigen Gefahrenquellen sein.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Aufstellort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für den Aufbau geeignet ist.
6. Verankerung bei Outdoor-Aufstellungen
Bei Outdoor-Veranstaltungen müssen Hüpfburgen entsprechend den Sicherheitsvorgaben ordnungsgemäß verankert werden.
Idealer Aufstellort ist eine geeignete Grünfläche. Andere Untergründe, beispielsweise Pflasterflächen, können je nach Attraktion ebenfalls geeignet sein.
Bei Asphalt-, Beton- oder vergleichbaren Flächen ist vor der Buchung bzw. dem Aufbau eine Abstimmung mit uns erforderlich, damit eine geeignete und sichere Verankerungsmöglichkeit gewährleistet werden kann.
Der Mieter ist verpflichtet, uns vor dem Aufbau auf unterirdische Leitungen, Rohre, Bewässerungsanlagen oder sonstige Einrichtungen hinzuweisen, die durch eine Bodenverankerung beschädigt werden könnten.
7. Zufahrt bei Karussells und größeren Attraktionen
Bei der Buchung unserer Karussells oder entsprechend großer Attraktionen muss der Aufstellort mit Transporter und gegebenenfalls Anhänger erreichbar und befahrbar sein.
Die Zufahrt muss grundsätzlich eine Mindestbreite von 3,00 Metern und eine Mindesthöhe von 4,00 Metern aufweisen.
Der Untergrund sowie der Aufstellort müssen für die jeweilige Attraktion geeignet und möglichst ebenerdig sein.
8. Betreuungspersonal und Pausen
Bei mehrstündigen Einsätzen von durch uns gestelltem Betreuungspersonal oder Künstlern sind angemessene Pausen zu ermöglichen.
Bei längeren Einsatzzeiten ist insbesondere die Möglichkeit einer angemessenen Verpflegungs- bzw. Essenspause zu gewährleisten.
9. Defekte und technische Störungen
Tritt während der Mietdauer ein Defekt oder eine technische Störung an einem Gerät auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Das betroffene Gerät ist bis zur Klärung bzw. Freigabe außer Betrieb zu nehmen.
Eigenmächtige Reparaturen, technische Veränderungen oder sonstige Eingriffe durch den Mieter oder Dritte sind nicht gestattet.
10. Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Vandalismus
Der Mieter ist verpflichtet, die überlassenen Geräte, Attraktionen und Zubehörteile während des gesamten Mietzeitraums sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln sowie angemessen gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Vandalismus zu sichern.
Die Verantwortung des Mieters beginnt mit der Übergabe bzw. dem Aufbau der Mietgegenstände und endet mit deren Rückgabe bzw. Abholung durch den Vermieter. Bei mehrtägigen Vermietungen gilt dies ausdrücklich auch außerhalb der Veranstaltungszeiten sowie über Nacht.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände während des gesamten Mietzeitraums ausreichend beaufsichtigt bzw. bei Nichtbenutzung angemessen gegen unbefugten Zugriff, Diebstahl und Vandalismus gesichert werden.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste der Mietgegenstände. Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Beaufsichtigung oder unzureichender Sicherung gegen Diebstahl und Vandalismus.
Diebstahl, Vandalismus, Beschädigungen oder sonstige erhebliche Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
11. Aufsichtspflicht
Unsere Freizeitgeräte und Sonderattraktionen dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer geeigneten volljährigen Person betrieben werden.
Sofern kein Betreuungspersonal durch uns gebucht wurde, ist der Mieter für die Sicherstellung einer entsprechenden Aufsicht verantwortlich.
Ein unbeaufsichtigter Betrieb ist nicht gestattet.
12. Einweisung und Sicherheitsvorgaben
Den Einweisungen und Sicherheitsanweisungen des Vermieters bzw. unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Die Attraktionen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der erfolgten Einweisung genutzt werden.
13. Nutzung der Attraktionen
Die Nutzung unserer Freizeitgeräte und Sonderattraktionen erfolgt unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Nutzungsvorgaben.
Sofern kein Betreuungspersonal durch uns gebucht wurde, liegt die ordnungsgemäße Beaufsichtigung während des Veranstaltungsbetriebs im Verantwortungsbereich des Mieters.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
14. Betreuungspersonal
Wird Betreuungspersonal durch uns gebucht, erfolgt die Betreuung der vereinbarten Attraktion durch unser eingesetztes Personal im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Für unsere betrieblichen Tätigkeiten besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen und Deckungssummen.
15. Verhalten bei Wind, Regen und Gewitter
Bei Wind bzw. Windböen ab Windstärke 5, Regen, Gewitter oder anderen sicherheitsrelevanten Wetterbedingungen ist der Betrieb einer Hüpfburg unverzüglich einzustellen.
Die Hüpfburg ist zu sperren und entsprechend der bei Übergabe bzw. Einweisung mitgeteilten Sicherheitsanweisungen außer Betrieb zu nehmen.
Eine Nutzung bei Regen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
16. Zahlungsbedingungen
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
Bei Privatkunden ist der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich unmittelbar nach der Veranstaltung zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Bei Gewerbekunden ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung bzw. innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu begleichen.
Ab einer Auftragssumme von 2.500,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtsumme spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
17. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Regelungen zu Verzug und Verzugszinsen gemäß §§ 286 und 288 BGB.
18. Buchung durch Dritte
Erfolgt die Buchung durch einen Dritten im Namen oder für Rechnung eines anderen Auftraggebers, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vertretung und Haftung.
19. Mietzeitraum
Der Mietpreis für Freizeitgeräte und Sonderattraktionen bezieht sich auf den in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitraum.
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Abstimmung und kann zusätzliche Kosten verursachen.
20. Vertraulichkeit
Individuell vereinbarte Konditionen und nicht öffentlich zugängliche Vertragsunterlagen sind von den Vertragsparteien vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzlichen Offenlegungs-, Nachweis- oder Auskunftspflichten entgegenstehen.
21. Urheberrechte
Von uns erstellte Konzepte, Entwürfe, Planungen, Grafiken, Texte, Ideen und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte bleiben, soweit gesetzlich geschützt, geistiges Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf unserer vorherigen Zustimmung, soweit keine gesetzliche Berechtigung besteht.
22. Ersatzattraktionen
Sollte eine gebuchte Attraktion aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht zur Verfügung stehen, können wir dem Mieter nach vorheriger Abstimmung eine vergleichbare oder höherwertige Ersatzattraktion anbieten.
Ein Austausch erfolgt unter Berücksichtigung des vereinbarten Veranstaltungszwecks und der örtlichen Gegebenheiten.
23. Höhere Gewalt
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von uns nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignisses nicht oder nicht sicher erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere extreme oder sicherheitsrelevante Witterungsverhältnisse, Feuer, Hochwasser, behördliche Maßnahmen sowie vergleichbare außergewöhnliche und von uns nicht beherrschbare Ereignisse gehören.
Sicherheitsrelevante Wetterbedingungen können auch einen verspäteten Aufbau, einen vorzeitigen Abbau oder die Einstellung des Betriebs während einer laufenden Veranstaltung erforderlich machen.
24. Liefer- und Leistungsverzögerungen
Für Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Streiks, erhebliche Verkehrsstörungen oder andere außergewöhnliche Ereignisse gehören, sofern diese außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
25. Sicherheit geht vor
Unabhängig von der Wettervorhersage sind wir berechtigt, den Aufbau oder Betrieb einer Attraktion abzulehnen bzw. einzustellen, wenn nach unserer fachlichen Einschätzung die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht gegeben sind.
Dies kann insbesondere eine ungeeignete Aufstellfläche, eine nicht ausreichende Verankerungsmöglichkeit oder sicherheitsrelevante Witterungsverhältnisse betreffen.
26. Salvatorische Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
27. Gerichtsstand
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Osterholz-Scharmbeck als Gerichtsstand vereinbart.
